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Bleiakku Ladegerät TPS150-CH24-6 mit XLR-Stecker
101,68 € *
inkl. 19 % MwSt. zzgl. Versandkosten
3-Stufen-Ladegerät 24V – 6A Ladestrom
für Blei-Akkus mit einer Kapazität von 36 – 60 Ah
mit Rund-Stecker für Rollstühle und Reha-Anwendungen
Lieferzeit: 1 - 3 Werktage
Derzeit nicht verfügbar
Ladegerät TPS150-CH24-6 (mit Netzkabel)
für Bleiakkus 24V – 6A Ladestrom IUoU Ladekennlinie
Ladegerät mit intelligenter Ladesteuerung, welche ein effizientes und schonendes Laden von Blei-Säure-, Blei-Gel- und Blei-AGM-Akkus ermöglicht.
Das verwendete Ladeverfahren IUoU kombiniert zwei Ladeverfahren miteinander. Zuerst wird der Akku durch das Ladegerät mit begrenztem konstantem Strom geladen. Nach Erreichen der Ladespannung wird auf eine Ladung mit konstanter Spannung umgeschaltet. Der Ladestrom verringert sich und bei Erreichen eines Minimum-Ladestroms wird der Ladevorgang normalerweise automatisch beendet, nicht aber bei dem IUoU Verfahren. Hier wird vor Beendigung des Ladevorgangs auf Erhaltungsladung umgeschaltet. Kurze Impulse werden durch Pausen unterbrochen und wirken somit einer Entladung entgegen.
Dieses IUoU Ladeverfahren wird hauptsächlich bei Blei-Säure-, Blei-Gel- und Blei-AGM-Akkus genutzt. Anwendungsgebiete sind u.a.: Reha Produkte (Scooter, Rollstühle), Industrieanwendungen, Werkstätten, KFZ uvm.
Eigenschaften:
24 VDC, 6 A, 150 W
Eingangsbereich: 100 – 240 VAC
50 – 60 Hz
Ladespannung 28.8 V
IUoU – 3-Stufen-Ladung
LED-Kontrollleuchten
Temperaturbereich 10 – 30°C
XLR 3-Pin-Stecker
Abmessungen: 185 x 135 x 65 mm (Länge x Breite x Höhe ohne Griff)
Gewicht: ca. 1,65 kg
Schutzeinrichtungen:
Überhitzungsschutz
Überspannungsschutz
Verpolungsschutz
Ladezeitbegrenzung
Schutzklasse: I
EMC:
EN55014, EN55022
Sicherheitsnormen:
EN61000, CE, EN60950-1, entspricht UL508, UL60950-1
| Gewicht | 1,65 kg |
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Produktsicherheit
Herstellerinformationen
TPS Elektronik GmbH
Senefelderstraße 8
41066 Mönchengladbach (DE)
+49 (0) 21 61 - 49 52 6 - 0
office@tps-elektronik.com
Dokumente zur Produktsicherheit
Sicherheitshinweise
Informationspflicht nach Batterieverordnung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus sind wir als Händler gemäß Batterieverordnung verpflichtet, Sie als Verbraucher auf Folgendes hinzuweisen:
Akkus und Batterien gehören nicht in den Hausmüll. Die Entsorgung im Hausmüll ist ausdrücklich verboten. Als Endverbraucher sind Sie gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus zurückzugeben. Sie können diese nach Gebrauch in unserer Verkaufsstelle, in einer kommunalen Sammelstelle oder auch im Handel vor Ort zurückgeben. Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen.









